Fernwärme GmbH Hohenmölsen-Webau

+ + +  wichtige Informationen  + + +  Stand 19.03.2024

Auf Beschluss der Bundesregierung endet die Phase der abgesenkten Mehrwertsteuer. Am 01.04.2024 steigt diese von 7% wieder auf 19%.

 

+ + +  wichtige Informationen  + + +  Stand 28.12.2023

Nach Redaktionsschluss des Amtsblattes haben sich zwei wesentliche Änderungen ergeben:

  1. Die Mehrwertsteuer verbleibt zunächst bei 7 %.
  2. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgt zum 01.03. oder spätestens zum 01.04.2024.
  3. Der Wärmepreisdeckel läuft zum 31.12.2023 aus. Es gibt keine Verlängerung bis 30.04.2024.

 

+++ wichtige Informationen +++

Der Deutsche Bundestag hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf Fernwärme beschlossen. Die Absenkung von 19 % auf 7 % erfolgt ab 01.10.2022 und soll bis März 2024 gelten. Die Geschäftsführung der Fernwärme GmbH begrüßt diese Entscheidung. Unsere Kunden erfahren damit eine spürbare Entlastung.

Die FWHW wird diese Mehrwertsteuersenkung vollständig an alle Fernwärmekunden weiter geben. Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Vorgang erst zum 31.12.2022 umsetzen können. D.h. Ihre aktuellen Abschlagsbeträge werden sich bis dahin nicht ändern.  Die Verrechnung der entstehenden Differenzbeträge erfolgt im Januar 2023 rückwirkend. Die nächste Preisanpassung wird zum 01.01.2023 erfolgen.

 

Der Bundestag hat das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe am 10. November beschlossen.

Der Bundesrat gab seine Zustimmung im Rahmen der Sondersitzung am 14.November.

Die Fernwärme GmbH Hohenmölsen-Webau wird den Dezember Abschlag nicht einziehen. Unsere Kunden erhalten damit eine Kompensationszahlung für die ab 01.01.2023 geltenden höheren Preise.  Der Verzicht auf den Dezemberabschlag soll den Zeitraum bis zur Einführung des Preisdeckels für Fernwärme, am 01.03.2023, überbrücken. Die Fernwärme GmbH Hohenmölsen-Webau, erhält für den nicht eingezogenen Dezemberabschlag, eine Ausgleichszahlung aus Mitteln des Bundes.

 

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurde vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Damit ist die Grundlage geschaffen, die Preisbremse für Fernwärme, ab dem 01.03.2023 wirken zu lassen. Der Gesetzgeber regelt zudem die rückwirkende Anwendung ab dem 01.01.2023. Die Geltungsdauer ist zunächst bis zum 31.12.23 fest geschrieben, kann jedoch per Rechtsverordnung, durch die Bundesregierung bis zum 30.04.2024 verlängert werden.

Die FWHW führt den Preisdeckel, wie bereits im Amtsblatt angekündigt, ab dem 01.01.2023 ein. Somit kommt der per Wärmepreis Gleitformel ermittelte Arbeitspreis von 11,15  Cent/kWh, nur bei Bezugsmengen > 80% des Vorjahresverbrauches zur Anwendung. Der gesetzliche Preisdeckel liegt bei 9,50 Cent/kWh.  Die Preisdifferenz / Entlastungsbetrag, von 1,65 Cent/kWh, wird unseren Kunden nicht berechnet. Die FWHW erhält dafür einen Ausgleich aus Mitteln des Bundes.

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In den letzten Umfragen einer führenden deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft belegte die Fernwärme GmbH Hohenmölsen – Webau zum wiederholten Male den 1. Platz als günstigster Fernwärmeanbieter in den neuen Bundesländern.